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| Direktor: Jean-Marie Lefebvre, Detektiv mit Abschluss vom I.F.A.R. | ||||
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Ursprünge und Geschichte unseres Berufsstandes |
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Detektive (bzw. Personen mit derartigen Aufgaben) gab es bereits im Zeitalter der Pharaonen in Ägypten, im alten Rom, im antiken Griechenland sowie bei den Inkas. Die Berufsbezeichnung „Ermittler“ erscheint in Frankreich erstmals im 12. Jahrhundert und bezog sich damals auf jene Bedienstete des Königs, die die Steuereinnehmer, Richter und Gerichtsherren überwachten.
Allerdings erst im 19 Jahrhundert, genau genommen im Jahre 1825 wurde die erste moderne „Privatpolizei“- Agentur vom Pariser Polizeipräfekten Guy Delavau (1788-1874) gegründet, der später die Funktion des Staatsrats bekleidete.
Diese außergewöhnliche, auch als „Napoleon der Polizei“ bezeichnete Persönlichkeit entwickelte sich zu einem regelrechten literarischen Mythos und inspirierte insbesondere Victor Hugo, Eugène Sue, Alexandre Dumas zu Helden wie Honoré de Balzacs berühmten Vautrin. Seine Agentur "Universales Auskunftsbüro im Interesse von Kommerz und Familien", war so erfolgreich, dass 1896 der berühmte Leiter der Kriminalabteilung Jean-Marie Goron ebenfalls eine privatpolizeiliche Agentur gründete, die als erste Firma dieser Art wahrhaft europäische Dimensionen erreichte.
Auch auf der anderen Seite des Atlantiks sprachen sich die Erfolge dieser Firma schnell herum und inspirierten den schottischen Revolutionär Allan Pinkerton zur Gründung einer Agentur in Chicago (Illinois). Auch diese Agentur erzielte enorme Erfolge und existiert übrigens noch heute mit mehr als 70 Niederlassungen – davon eine in China! Sie beschäftigt derzeit Zehntausende Mitarbeiter und gilt in den USA als Vorläufer des berühmten F.B.I.
In Frankreich werden Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Agenturen zumeist von führenden Vertretern der Justiz wie z.B. von den legendären Herren Harris und Villiod gegründet. Zur gleichen Zeit setzte sich die aus der Neuen Welt stammende Bezeichnung "Detektiv" immer stärker durch. Später, im Jahre 1980 werden durch ein neues Gesetz die Vorschriften für den Berufsstand neu definiert und die Bezeichnung « Privatermittler » (PE) gesetzlich festgelegt.
In Europa und insbesondere in Frankreich haben die Detektive bzw. Privatermittler stets vor allem die unabhängige Arbeitsweise und die intellektuellen Aspekte ihrer Arbeit geschätzt, und wurden hierbei von den literarischen Werken und dem Geist des britischen Autors Sir Arthur Conan Doyle und seiner Figur "Sherlock Holmes" inspiriert, der für seine besondere Gabe zur Herleitung und Auflösung schwieriger Fälle bekannt ist. Aber auch Figuren wie "Dupin" von Edgar Allan Poe, "Lecoq" von Emile Gaboriau, "Cuff" von Wilkie Collins und "Poirot" von Agatha Christie waren Quellen der Inspiration.
Hauptvoraussetzungen in diesem Metier sind nach wie vor Intelligenz, Scharfsinn, psychologisches Geschick, Beharrlichkeit, Integrität und Unbestechlichkeit; Doch die privaten Ermittler haben es auch verstanden, mit ihrer Zeit und den Entwicklungen des Marktes Schritt zu halten, indem sie zunehmend eine immer fundiertere juristische Ausbildung erhalten und zudem modernste Ermittlungsmethoden beherrschen und sich auf bestimmte Fachgebiete wie Kriminalistik, Elektronik, Verwaltung oder Informatik spezialisieren. |
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Regelungen für den Berufsstand |
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Die Privaten Ermittler, im Allgemeinen als « Detektive» bezeichnet, sind für die Erbringung von Beweisen, Auskünften und Informationen zuständig. Sie üben einen selbständigen Beruf aus, der dem frz. Gesetz Nr. 891 vom 28. September 1942, abgeändert durch das Gesetz Nr. 80-1058 vom 23. Dezember 1980 und der Verordnung Nr.°81-1086 vom 8. Dezember 1981 unterliegt. Die in Frankreich bei der örtlichen Präfektur gemeldeten Privaten Ermittler unterliegen zudem der Kontrolle der staatlichen Organe. Gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen garantieren sie ein ethisch-moralisch einwandfreies und ehrbares Handeln.
Sie agieren unter Einhaltung der Bestimmungen der Artikel 1984 bis 2010 des frz. BGB zur Abwendung von Schäden und Straftaten sowie zur Erlangung von Schadensersatz bzw. Entschädigung. In der Regel sind sie mit der Beschaffung, Sicherstellung und Feststellung von gerichtsfähigem Beweismaterial (zumeist vor Prozessbeginn) betraut, von dem das gerichtliche Urteil abhängen kann. Ihr gesamtes Handeln muss in jedem Fall die folgenden drei Grundanforderungen erfüllen: Legalität, Legitimität, und Moralische Vertretbarkeit der zu verteidigenden Sache. Zudem müssen sie sicherstellen, dass bei ihrem Vorgehen nicht die Privatsphäre von Personen verletzt wird. GegenermittlungenDen offiziellen Diensten obliegt es, Ermittlungen durchzuführen, um im Falle von Straftaten Schuld nachweisen zu können. Das objektive Ziel ihrer Arbeit besteht grundsätzlich darin, Straftäter, Kriminelle und Gesetzesbrecher zu überführen und vor Gericht zu bringen.
Bei schwereren Straftaten kann ein Ermittlungsrichter eingesetzt sein, der theoretisch für die Ermittlung der Sache auf beiden Seiten zuständig ist. Doch in der Praxis zeigt sich, dass die antagonistische Natur dieser Aufgabe dazu führt, dass der Ermittlungsrichter ihr nur selten wirklich gerecht werden kann. Die Ermittlungen der Detektive sind nicht unbedingt besser als die der staatlichen Organe, doch da ihre Orientierung eine andere ist, können sie zu anderen Schlüssen führen und in einigen Fällen dazu beitragen, dass die Wahrheit an den Tag tritt und insbesondere die Unschuld von zu Unrecht beschuldigten oder angeklagten Personen nachgewiesen wird. Für den Bürger erweist sich eine private Gegenermittlung oft als das letzte, ihm zur Verfügung stehende Mittel und garantiert somit die Wahrung der individuellen Freiheitsrechte. Denn es ist doch so, dass mit dem aktuellen Rechtssystem die staatlichen Organe und speziell auf strafrechtlicher Ebene, die Staatsanwaltschaft, wenn nicht in der Praxis, so doch zumindest in der Theorie, Zugang zu Ermittlungsspezialisten haben, die mit der Lieferung von Beweisen zur Untermauerung der Anklage betraut sind; wohingegen die beklagte Partei in den meisten Fällen lediglich einen Anwalt zur Verfügung hat, der weder in rechtlicher noch in materieller Hinsicht in der Lage ist, eine Ermittlung durchzuführen, um Beweise für die Unschuld seines Mandanten zu erbringen. Die zahlreichen Fälle, in denen Menschen zu Unrecht verdächtigt, gerichtlich verfolgt und mitunter auch verurteilt wurden, belegen, dass das Recht und die Möglichkeit zur Durchführung von Gegenermittlungen für den Bürger absolut notwendig ist. Das Problem Betrug und VertrauensmissbrauchIm Betrugsfall befassen sich die staatlichen Organe erst nach begangener Straftat und eingetretenem Schaden mit dem Fall. Denn bei Betrug handelt es sich per Definition um eine Reihe von vorsätzlichen Handlungen und Lügen zur Täuschung des Opfers, das diesem Irrtum bis zum Ende unwissend unterliegt.
Aber sollte es systematisch z.B. vor jedem Geschäfts- oder Vertragsabschluss oder vor jeder Bewilligung eines Kredits eine Ermittlung durch die öffentlichen Organe geben, wenn die Möglichkeit eines Betrugs oder Vertrauensmissbrauchs besteht? Das wäre natürlich auf Grund der viel zu hohen Kosten für die Gesellschaft und den Steuerzahler nicht möglich. Noch dazu, da, selbst wenn Verdachtsmomente bestehen, die potentiell geschädigte Partei - solange es keine Beweise für eine Straftat gibt - kaum gerichtliche Schritte einleiten kann, weil sie sich durch diese möglicherweise selbst strafbar machen würde.
In diesen Fällen beauftragen Firmen daher in der Regel einfach Experten, die professionell und seriös die erforderlichen Nachforschungen vornehmen: Detektive. Diese sorgen in vorgenannten wie auch zahlreichen anderen Situationen dafür, dass die legitimen Rechte und Interessen ihrer Mandanten gewahrt werden.
Ein markantes Beispiel: Versicherungen und Versorgungskassen verlieren in Frankreich jährlich mehrere Milliarden Euro durch Betrugsfälle. Der Bürger erhält die Möglichkeit, eine Ermittlung einzuleitenBei minderschweren Straftaten nehmen die staatlichen Organe zwar die Strafanzeige auf, doch führen nie umfassende Ermittlungen durch, selbst wenn, das Opfer einen schweren materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. In der Tat ist es so, dass umfassende Ermittlungen nur dann eingeleitet werden (dürfen), wenn es Probleme „von allgemeinem Interesse“ zu lösen gilt, wenn es also eine schwere Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben hat. Bei minderschweren Straftaten können mangels Personal, finanzieller Mittel und verfügbarer Zeit nicht systematisch umfassende Ermittlungen von den staatlichen Organen durchgeführt werden. Das Opfer hat jedoch durchaus das Recht, auf eigene Kosten und nicht auf Kosten des Steuerzahlers, eine sorgfältige Ermittlung bei kompetenten Experten in Auftrag zu geben: Bei den Privaten Ermittlern PersonensucheDie Privaten Ermittler erweisen sich insbesondere in folgenden beiden Fällen als unerlässlich: Abgängige Minderjährige, bei denen davon auszugehen ist, dass sie von zu Hause weggelaufen sind sowie abgängige Erwachsene, wenn jeglicher Unfall oder eine Straftat auszuschließen ist.
Diese beiden Fälle abgängiger Personen (von denen es in Frankreich pro Jahr mehrere Tausend gibt), lassen Familien oft in große Angst geraten. Dennoch können die staatlichen Organe mangels fehlender rechtlicher Grundlage und erforderlicher Mittel nicht wirklich reagieren. Sie nehmen die Vermisstenanzeige zwar entgegen, und nehmen im Interesse der Familie auch sporadische Nachforschungen vor, doch greifen eigentlich nur dann aktiv ein, wenn sich Verdachtsmomente eines Unfalls oder einer Straftat erhärten oder entsprechende Beweise vorliegen.
In den meisten solcher Fälle sind nur Detektive in der Lage, sofort die erforderlichen umfassenden Ermittlungen vorzunehmen. Kampf gegen WirtschaftsspionageEine von einer Zeitung in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass im Jahr 2000 Frankreich durch Wirtschaftsspionage Verluste in Höhe von 20 Milliarden Euro entstanden sind und 2003 sogar in Höhe von 35 Milliarden Euro! Es ist davon auszugehen, dass diese Ziffer seither jährlich etwa um weitere 15% gestiegen ist. Neben diesen finanziellen Verlusten verursacht das Phänomen auch eine Schwächung unserer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Firmen.
Abgesehen von einigen großen Herstellern aus der Verteidigungsindustrie und verwandten Industriezweigen, die durch die 1.500 Mitarbeiter des zivilen Nachrichtendienstes DST geschützt werden, bilden für den Rest der französischen Industrie die Privaten Ermittler die absolute „Speerspitze“ im Kampf gegen Wirtschaftsspionage. Die zahlreichen, uns in diesem Kampf zur Verfügung stehenden technischen Mittel sind sehr komplex und dienen vornehmlich der Prävention. Bei diesem Phänomen wäre es keinesfalls vorstellbar, dass die Sicherstellung der Wahrung von Wirtschaftsgeheimnissen in den Händen des Staates und nicht in den Händen der direkt betroffenen Firmen selbst liegt.
Durch ihr Handeln zum Schutz der Rechte und Interessen von Firmen haben die Privaten Ermittler einen sehr positiven Einfluss auf die französische Wirtschaft und tragen aktiv zur Wahrung der fundamentalen Interessen der Nation bei. Dienste im Bereich des FirmenmanagementsDie Erfahrung Privater Ermittler sowie zahlreiche Studien belegen, dass im Handel, in der Industrie und im Bankgewerbe in punkto Sicherheit Prävention eine sehr wichtige Rolle spielt. Dies insbesondere im Kampf gegen Diebstahl und Unterschlagung in der Firma sowie gegen Ladendiebstahl in Geschäften und Einkaufszentren.
Zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten von Privaten Ermittlern zählen jedoch auch Aufgaben des direkten Firmenmanagements wie z.B. Problemstellungen in Sachen unlauterer Wettbewerb, Bonität, in Fällen vor dem Arbeitsgericht, Fälschung, Schuldnersuche etc. Diese wichtige Funktion der Privaten Ermittler ist von großem Nutzen für den Handel und die Wirtschaft und trägt zudem zur Senkung der Straftaten in Frankreich bei. Einsatz bei zivilrechtlichen AngelegenheitenUmfassende Ermittlungen, die manchmal zur Erlangung von Beweismaterial bei schwierigen Problemstellungen im Falle von Scheidungen, Sorgerechts- oder Trennungsfällen, ebenso wie bei Nachforschungen vor der Eheschließung und Familienforschung erforderlich sind, fallen nicht in das Ressort staatlicher Organe und können daher nur von Privaten Ermittlern professionell vorgenommen werden - dabei gilt zu beachten, dass nach dem frz. BGB vor Gericht die Beweislast immer der Antragstellerin obliegt.
Dennoch sind für die Einzelperson diese sozialrechtlichen Angelegenheiten von größter Wichtigkeit, und der grundsätzlich legale, legitime und moralisch vertretbare Einsatz der Privatdetektive in diesem Bereich wirkt sich mitunter auf den Rest des Lebens ihrer Mandanten aus. Privatdetektive spielen daher im Alltag eine entscheidende, unerlässliche Rolle bei der Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Bürger. Vorteile des freiberuflichen Status des BerufsstandsDie absolut selbständig und unabhängig agierenden Privaten Ermittler sind von keiner Seite her Druck ausgesetzt. Der Bürger kann sich daher sicher sein, dass ihre Ermittlungen und gezogenen Schlüsse absolut objektiv sind und keinerlei politischen, behördlichen oder sonstigen Einflüssen unterliegen. Und da sie auch hinsichtlich ihres Kompetenzbereichs keinerlei territorialen Grenzen unterliegen, sind sie in der Lage, sowohl national wie auch international tätig zu werden. SchlussfolgerungPrivate Ermittler haben eine komplementäre Funktion zu den Aufgaben der staatlichen Organe und anderer freiberuflicher Vertreter der Rechtspflege wie Anwälten und Gerichtsvollziehern.
Sie bieten Bürgern auf der Suche nach einem alternativen Mittel zur legitimen Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen einen unerlässlichen Dienst im Rahmen eines demokratischen Prozesses und tragen zudem zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit bei. Aufgrund der komplementären Natur ihrer Funktion, die jegliche Form der Strafverfolgung ausschließt, sind Private Ermittler in keiner Weise mit einer «Parallelpolizei» in Zusammenhang zu bringen.
Erwähnenswert ist zudem, dass der Berufsstand in so genannten „totalitären“ Staaten, in denen die individuellen Freiheitsrechte der Bürger und Menschenrechte im Allgemeinen nicht geachtet werden, verboten ist. Als professionell handelnde Spezialisten, die ihre Rechte und Pflichten kennen, übernehmen Private Ermittler nur solche Aufträge, die legitim, legal und moralisch vertretbar sind und verstoßen im Rahmen ihrer Arbeit zu keinem Zeitpunkt gegen die Privatsphäre von Personen. Nennenswert ist des weiteren, dass im Bedarfsfall ihre Berichte vor jedem Gericht als zulässiges Beweismaterial verwendet werden können.
Der Berufsstand der Privatdetektive hat allerdings bei den Behörden und Medien noch immer einen schweren Stand. Trotz der umfassenden Garantien hinsichtlich eines ethisch-moralisch einwandfreien und ehrbaren Handelns Privater Ermittler, wie sie durch das Gesetz Nr.°80-1058 vom 23. Dezember 1980 und die Verordnung Nr. 811086 vom 8. Dezember 1981 erbracht werden, wäre es nun angebracht, dass der Gesetzgeber die Bedingungen zur Ausübung unseres Berufs neu untersucht und verbessert. Dies wäre wirklich ein enormer Fortschritt für die Privaten Ermittler von dem letztendlich auch der Bürger profitieren würde. |
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